Auf Wunsch können wir einen Notfalldatensatz auf dem Speicherchip Ihrer Gesundheitskarte ablegen. Dies ist freiwillig und für sie kostenlos.
Es ist möglich
getrennt voneinander abzulegen.
Das Notfalldaten-Management soll in unterschiedlichen Notfallsituationen schnell und zuverlässig den Zugang zu den beiden Datensätzen ermöglichen. Der behandelnde Arzt und das medizinische Fachpersonal erhalten über den Notfalldatensatz unmittelbar einen Überblick über medizinische Informationen aus der Vorgeschichte des Patienten, die zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufes notwendig und hilfreich sind. Der Datensatz „Persönliche Erklärungen“ erleichtert bei einem nicht ansprechbaren Patienten den Zugang zu Willenserklärungen (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). Er ermöglicht Aufschluss über dessen mutmaßlichen Willen und kann so Behandlungsentscheidungen beeinflussen.
Der Zugriff auf den Notfalldatensatz ist insbesondere in Fällen relevant, in denen dem behandelnden Arzt aus verschiedenen Gründen notfallrelevante medizinische Informationen nicht zur Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise Bewusstseinsstörungen des Patienten, starke Beschwerden (z. B. Schmerzen), aufgrund derer der Patient notfallrelevante Informationen nicht korrekt und vollständig schildern kann, oder unzureichende Deutschkenntnisse sowie sonstige Gründe, die im individuellen Fall dazu führen, dass diese Informationen nicht im angemessenen Zeitrahmen vorliegen (z. B. weil dem Patient nicht erinnerlich).
Im Notfalldatensatz sind folgende Informationen gespeichert: